Pfalz-Lamas

Regeln & AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines

Wir möchten hier auf etwaige Gefahren beim Wandern, Trekken etc. hinweisen. Die Lama-Wanderungen finden im Freien statt. In der Natur kann es zu unvorhergesehenen Situationen, auch Gefahrensituationen kommen wie z.B. Wetterumschwüngen, Verletzungen, Hochwasser usw.

Die Teilnehmer müssen die körperlichen Voraussetzungen für mehrstündige Wanderungen (mit Pausen) mitbringen.

Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt erst mit unserer Bestätigung Ihrer Anfrage zustande. Sie erhalten eine E-Mail in der wir den Termin und die wesentlichen Vertragsbestandteile zusammenfassen. Wir weisen darauf hin, dass Buchungen von Freizeitveranstaltungen im Fernabsatz (z.B. Telefon oder E-Mail) nicht nach den §§312 ABs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr.9 BGB widerrufen werden können. Dies bedeutet, dass kein Widerrufsrecht hinsichtlich der Willenserklärung bezüglich der Buchung besteht.

Sicherheit

Eine Lama-Wanderung soll allen Beteiligten Freude bereiten. Die Sicherheit der Teilnehmer und der Tiere steht an erster Stelle. Den Anweisungen des Veranstalters ist daher Folge zu leisten.

Wir behalten uns daher das Recht zur Absage und Verschiebung der Tour vor. Dies gilt insbesondere bei Gewitter oder Gewittermeldungen, starkem Regenfall, Glatteis, extremer Hitze und nicht erreichter Personenzahl, die Tour - auch kurzfristig - abzusagen. In einem solchen Fall bieten wir an, einen Alternativtermin zu vereinbaren. Sollte kein Alternativtermin gefunden werden können, fällt keine Vergütung an.

Wir behalten uns vor, einzelne Personen von der Veranstaltung auszuschließen, die unserer Ansicht nach ihre eigene, die Sicherheit anderer Gäste oder der Tiere gefährden. Das gilt insbesondere, wenn

  • Weisungen des Veranstalters wiederholt oder schwer missachtet werden
  • Teilnehmer alkoholisiert sind oder unter Drogeneinfluss stehen
  • Teilnehmer Waffen mit sich führen
  • Teilnehmer Gewalt gegen Personen oder Tiere verüben oder androhen oder
  • ein sonstiges Verhalten zeigen, dass geeignet ist, die Sicherheit der Teilnehmer, des Personals oder der Tiere zu beeinträchtigen.

Der Ausschluss einer Person hat keinen Einfluss auf die Vergütung.

Da es sich bei Lamas um Fluchttiere handelt, kann es unter Umständen dazu kommen, dass sich die Tiere erschrecken und versuchen sich loszureißen. Daher wird bei Kindern bis 14 Jahren eine Sicherungsleine angebracht. Sollte dennoch ein Lama flüchten, sind erfahrene Begleitpersonen dabei, um die Tiere wieder zurückzubringen.

Kleidung

Für die angemessene Kleidung und Schuhe ist der Gast selbst verantwortlich. Wir empfehlen - unabhängig von der Jahreszeit - festes Schuhwerk, lange Hosen und langärmlige Oberbekleidung. Sie schützt vor Sonneneinstrahlung, Insekten und der Umgebung (z.B. Ästen). Der Jahreszeit und dem Wetter angepasste Kleidung und Sonnenschutz setzen wir voraus.

Wetter - Regen, Gewitter etc.

Die Touren finden im Freien und bei (fast) jedem Wetter statt. Das heißt, dass die Teilnehmer dem Wetter angepasste Kleidung tragen sollten. Eine Absage des Kunden wegen schlechter Kleidung oder schlechten Wetters wird als Stornierung (Siehe dort) gewertet. Daher ist bei kurzfristigen Absagen durch den Kunden die Gebühr in voller Höhe zu zahlen. Hiervon ausgenommen ist höhere Gewalt. Diese liegt vor bei Gewitter, Überschwemmungen etc.

Gemäß der Regel, dass es kein schlechtes Wetter, sondern nur unangepasste Kleidung gibt, stellen wir klar: Regen und nasser Untergrund sind kein Stornierungsgrund.

Ist das Wetter so, dass die Veranstaltung nicht sicher durchgeführt werden kann, werden wir sie aus Sicherheitsgründen absagen. Wir stellen klar, dass die Entscheidung, ob es sich lediglich um schlechtes Wetter oder um eine die Sicherheit beeinträchtigende Wetterlage handelt in unserem Ermessen steht. Für den Fall, dass wir davon ausgehen, dass es sich um schlechtes Wetter handelt, hat der Kunde zu beweisen, dass eine die Sicherheit beeinträchtigende Situation vorlag. Die Vergütung entfällt nur dann, wenn Ihnen dieser Beweis gelingt.

Verletzungen

Im Falle von Verletzungen kann es länger dauern, bis Hilfe von Dritten kommen kann. Es besteht von Seiten des Veranstalters kein Abholservice. Verletzungen durch nicht passendes oder ungeeignetes Schuhwerk, oder Kleidung, sowie Missachtung der Anweisungen des Lama-Führers gehen zu Lasten des Gastes.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. In den 2 Wochen vor dem Termin kann nicht mehr widerrufen werden. Bei Buchungen kurz davor, verkürzt sich die Wiederrufsfrist dementsprechend.

Die Widerrufsfrist startet mit dem Datum der Buchung.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, mittels einer eindeutigen Erklärung per Email (info@pfalz-lamas.de) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Es folgt darauf eine Stornierungsbestätigung unsererseits. Ohne diese wurde kein Widerruf ausgeübt.

Ausgeschlossen vom Widerrufsrecht sind Buchungen, welche erst zwei Wochen vor Termin gebucht werden. Eine kostenfreie Stornierung ist innerhalb der zwei Wochen vor dem Termin nicht mehr möglich.

Wird eine Tour nicht fristgerecht widerrufen, berechnen wir den vollen Betrag.

Bleibt ein Gast der Tour fern, wird eine Storno-Gebühr in Höhe des gebuchten Tourenpreises berechnet. Wird eine Tour seitens des Gastes, aus welchen Gründen auch immer, vorzeitig abgebrochen, wird die angebotene Tour voll berechnet.

Stornokosten entstehen auch dann, wenn einzelne Teilnehmer, die im Rahmen einer Gruppenbuchung gebucht wurden, storniert werden oder unabgemeldet der Tour fern bleiben!

Auch kann die ganze Wanderung nicht kostenlos storniert werden, wenn einzelne Personen der Gruppe kurzfristig krank werden.

Storno gilt auch bei Krankheit, Corona, Unfall und sonstiger Verhinderungen (keine Ausnahmen od. Gutschrift od. Verschiebung möglich), denn für uns ist eine Stornierung, auch Verschiebung, ein Ausfall eines bezahlten Arbeitstages und unsere Tiere brauchen Heu zum Fressen.

Für den Fall, dass Lamawanderungen mit Gutscheinen gebucht und storniert werden, gelten die oben genannten Widerrufsbedinungen in gleichem Umfang.

Im Falle eines fristgerechten Widerrufs, verpflichtet sich der Auftragnehmer bereits gezahlte Teilnahmegebühren zurückzuzahlen.

AGB Pfalz-Lamas

Widerrufsbelehrung


Weitere Hinweise und häufig gestellte Fragen

Reservierung

Unsere Wanderungen können an jedem Wochentag stattfinden, die Startzeiten sind in der Regel um 10:00 Uhr, 12:00 Uhr und 14:00 Uhr.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Samstage, Sonntage, Feiertage und Brückentage meist 6 bis 7 Wochen vorher ausgebucht sind.

Bitte reservieren Sie Ihren Wunschtermin frühzeitig. 

Verspäteter Beginn von Wanderungen

Da wir mit Tieren arbeiten, können Wanderungen nicht minutengenau durchgeplant werden. Wir bitten um Verständnis, falls sich der Beginn einer Wanderung verzögert.

Bitte erscheinen Sie pünktlich zum vereinbarten Termin am Treffpunkt, um weitere Verzögerungen zu vermeiden. Unsere Maximale Wartezeit beträgt 10 Minuten. Danach kann es, bei voller Vergütung, zu Verkürzten Touren, bis hin zum kompletten Ausfall der Tour kommen.

Ist es möglich, Lamas für eigene Wanderungen auszuleihen?

Nein! Lamas für eigene Wanderungen auszuleihen ist nicht möglich. Bei jeder Wanderung oder Veranstaltung müssen Mitglieder unseres Teams dabei sein.

Kann man auch einfach ohne Termin vorbeikommen und die Lamas anfassen?

Nein! Nur Gäste, die eine Wanderung gebucht haben, dürfen unsere Weiden betreten.

Kann jeder sein eigenes Lama führen?

Wir sind immer bemüht dies zu Ermöglichen. Allerdings ist es nicht immer möglich. Wir Informieren Sie rechtzeitig darüber. Die Preise sind unabhängig ob Sie ein Tier führen oder nicht!

Kontakt

Familie Klotz

Im Gässel 1
76857 Völkersweiler

Telefonische Buchungen bitte unter:

0160 2261298

info@pfalz-lamas.de

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Unsere Lamas essen Hummelheu

HUMMELHEU® wird tierschonend, insektenfreundlich und die Vielfalt fördernd, gewonnen.

Um die Tiere bei der Mahd nicht zu töten, werden Balkenmäher eingesetzt. Damit Pflanzen blühen und aussamen können, werden die Wiesen erst später im Jahr, und nicht häufiger als zweimal gemäht. Zudem wird nicht die ganze Fläche gemäht, sondern nur Teilbereiche („Streifenmahd“). Darin können Insekten ganzjährig Futter und Lebensraum finden:

Im Frühjahr und Sommer entwickeln sich die Larven und im Winter finden Insekten in Stängeln und Halmen Überwinterungsmöglichkeiten.

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